Ein Zuhause auf Rädern. „Tiny-House on Wheels“ nennt sich der Trend aus den USA, welcher sich auch auf dem hiesigen deutschen Markt immer größerer Beliebtheit zeigt. Unsere Recherchen ergaben, dass es hierzulande mittlerweile etwa 75 Anbieter gibt, welche ca. an die 500 Tiny-Häuser pro Jahr produzieren. „Gigantische“ Aussichten stellt man diesem Vehicle in den kommenden Jahren in Aussicht oder ist es am Ende doch nur ein modischer Trend? 

Für uns als Leasinggesellschaft ist das Thema mehr als spannend und bleibt sehr reizvoll. Solange wir von einem mobilen Objekt ausgehen können, stehen wir für eine Finanzierungsform vom Mietkauf über Leasing oder Miete sehr gern zur Verfügung. Sobald jedoch das vermeintliche mobile Haus mit der Erde verbunden ist, greift das deutsche Baurecht. Interessenten sollten sich daher über ihren geplanten Standort rechtzeitig informieren, denn auch Mini-Häuser dürfen am Ende nur dort errichtet werden, wo es der kommunale Bebauungsplan auch zulässt. 

Gewerblich genutzte Mobilheime können über 8 Jahre, also linear mit 12,5% p.a. abgeschrieben werden. Auch hier gestalten sich zudem perfekte Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Sonderabschreibungen wie wir es im Bereich von Hausbooten bereits kommuniziert haben. 

Straßenverkehrsordnung

Wer so ein Haus in Deutschland bauen möchte, muss sich dann neben dem Baurecht auch mit der Straßenverkehrsordnung auseinandersetzen. Die begrenzt zum Beispiel die Maße eines Hauses auf Rädern auf 2,55 Meter Breite, 4 Meter Höhe und 3,5 Tonnen Gewicht. Die Fenster müssen aus Sicherheitsglas sein und – kein Scherz – das Haus muss regelmäßig zum TÜV gefahren werden. 

Ein leben im Minihaus. Die Recherche rund um das Tiny House macht durchaus Lust auf so ein Abenteuer. Der Gedanke, sich wie mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen an verträumte Orte zu begeben, die Freiheit zu erleben, den Standort jederzeit wechseln zu können, lässt den Boom gerade in der heutigen Zeit bestens erklären. 

Die Geschmäcker sind im Bau und in der Gestaltung recht vielfältig. Umso vielfältiger sind die Angebote und Vorschläge für die Raumgestaltung, welche wir über die diversen Medien im Internet erfahren können. Ein Beispiel hat es uns wie hier empfohlen, angetan…

Beliebteste Unterkunftsarten auf Airbnb weltweit im Jahr 2018 nach Buchungswachstum im Vergleich zum Vorjahr

Wenn Sie sich für eine gewerbliche Finanzierung interessieren, der mobile Charakter im Vordergrund steht, finden wir sicher zusammen die gewünschte und geeignete Finanzierungsform. 

Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter. Mit Hilfe der Abzugsbeträge, die zu einer Steuerstundung führen, können Mittel angespart werden, die die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtern können. Darüber hinaus können nach § 7g Absatz 5 EStG für die Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter auch Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, um weiteres Abschreibungspotential vorzuziehen.

Bereits mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung, die im Jahr 2011 abgeschafft wurde, in 2020 wieder eingeführt. Mit dem Finanzierungsmodell Mietkauf wäre damit eine AfA neben einem möglichen gebildetem IAB (50% der geplanten Investition) aus dem Vorjahr, einer Sonder AfA von bis zu 20% und eine degressive AfA bis zu 25% möglich. 

Das Planspiel soll in dieser Form auf die steuerlich begünstigten Möglichkeiten hinweisen. Die errechneten Mietkaufraten sind freibleibend und ohne Gewähr . Bei einem konkret vorliegenden Angebot können wir Ihnen mit einer differenzierten betriebswirtschaftlichen Ausarbeitung dienen. Wie immer empfehlen wir das Gespräch final mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Vertrauens im Falle der Kaufentscheidung zu führen.