IAB förderfähige Hausboot Investitionen
Step by Step von der Idee zur Umsetzung
Beteiligungen
Werden Sie Investor unter Gleichgesinnten
Miete - Leasing - Mietkauf
Alles rund um die Vertragsmodelle für maritime Investitionen
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Erstmals ist das Team der Prignitzer Leasing AG selbst mit einem Infostand auf einer maritimen Messe anzutreffen.Viele Bootsausteller präsentieren Ihre Produkte auf der Boot & Fun in Werder nebst Berlin und es bietet sich an, die Möglichkeiten einer gewünschten Finanzierung direkt vor Ort mit dem auserwählten Wunschobjekt zu besprechen. Als freie und unabhängige Leasinggesellschaft können wir somit ohne Vorgaben und Bedingungen eines Herstellers auf unsere Kunden zugehen. 

Unser Team vor Ort

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Thomas Flemming
Kathrin Härzer
Kathrin Härzer
Birgit Knieling
Birgit Knieling
Ich finanziere Ihre Wünsche.
Matthias Diezel

Gern werden wir auf all Ihre Fragen auch hier im Nachgang der Messe eingehen und unsere Antworten transparent für alle Interessierten präsentieren. Maritime Investitionen bedeuten in unserem Sinne Finanzierungen für gewerbliche Unternehmungen. Dabei stehen die möglichen Finanzierungsformen wie Leasing oder Mietkauf zunächst nicht im Vordergrund. Diese ergeben sich nach dem eigentlichen Zweck der Investition. Leasing ist liquiditätsschonend und das vor allem zu Beginn der Finanzierungslaufzeit. Die Mehrwertsteuer (Vorsteuer) ist auf die laufenden Monate fällig. Anders ist es bei der alternativen Mietkauffinanzierung, bei der die gesamte Mehrwertsteuer auf alle Raten mit Beginn des Finanzierungsvertrages fällig wird und wenn das Finanzamt nicht sofort zahlungswillig bei der Vorsteueranmeldung ist, sollte man seine liquiden Reserven im Überblick haben. Wir erfahren gerade einen wahren Ansturm auf Hausbootfinanzierungen, welche mit der Idee einhergehen, den IAB – Investitionsabzugsbetrag –  für die Verschiebung der Steuerschuld in Anwendung zu bringen. „Passive“ Einnahmen zu generieren, erfreut jeden Unternehmer und dann diese Investition steuerbegünstigt zu gestalten, was will man mehr? Damit jedoch das Vorhaben einer möglichen Prüfung auch standhält, sollten unbedingt diverse Vorbereitungen auch in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens getätigt werden. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unseren Erfahrungen zur Seite stehen dürfen und Sie mit unserer Dienstleistung begeistern können.  

Tops bei der Finanzierungsanbahnung zu einem Hausboot als Beispiel

Eine Vorgabe gibt es nicht. Unsere Empfehlungen belaufen sich bei etwa 20% bis 25% der Netto Investitionssumme. Wenn ein IAB zur Anwendung gebracht werden kann, entspricht dieses Eigenkapital in etwa der möglichen Steuerlast, welche man sicher auch gern für die eigene Investition einsetzen mag. Durch die eher längere Finanzierungslaufzeit ergibt sich mit der Verzinsung eine Forderung, welche in etwa auf den zu finanzierenden Betrag dazu addiert wird. Dieser Mehraufwand sollte durch die Zahlung des Eigenkapitals nach Möglichkeit auf den realen Marktwert gebracht werden. 

Die gewählte Art der Finanzierung ermöglicht auch unterschiedliche frei wählbare Laufzeiten. Für Mietkauffinanzierungen behalten wir uns jedoch eine maximale Laufzeit von 96 Monaten vor. Eine Vollamortisation ist nicht notwendig. Wir bieten hier eine maximale Ballonrate (Schlussrate) von 40% der Netto Investitionssumme an, welche auch gern auf Wunsch mit einer Anschlussfinanzierung begleitet werden kann. Die Bootstypen sind von der Qualität unterschiedlich. Ähnlich wie man es aus dem Fahrzeugbereich kennt, ist die Restwertbestimmung auch hier individuell zu beurteilen. Eine Hilfestellung können dabei die Verkaufsportale im Internet sein, welche uns Aufschluss geben, zu welchen Preisen die diversen Bootstypen gehandelt werden.  Die Prignitzer Leasing AG bietet neben Financial Leasing auch Operating Leasing an. Das ermöglicht uns bei der Gestaltung von Laufzeiten mehr Spielraum. 

Das zu finanzierende maritime und fungible Objekt und ihre ausgezeichnete Bonität sind uns Sicherheit genug. 

Fungibilität: 
In Verbindung mit einem Leasing-Objekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasing-Objekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender eingesetzt werden kann. 

Grundbuchbestellungen auf vorhandene Immobilien wie es in der Regel Banken fordern, sind bei uns nicht die Norm. 

Wir erwarten den Abschluss einer Haftpflicht – und Vollkaskoversicherung für das zu finanzierende Investitionsobjekt durch den Investor. Wir raten zu einem Vergleich nicht nur bei den Konditionen sondern vielmehr bei den Leistungen. Die jährlichen Beiträge liegen beispielsweise bei Hausbooten in etwa bei 0,9% bis 1,5% der Investitionssumme. 

Mit dem Abschluss eines Finanzierungsvertrages sind die Rahmenbedingungen wie Laufzeit, Laufzeitbeginn und Laufzeitende festgehalten. Diese Parameter sind zunächst bindend. Beiden Vertragspartnern ist es jedoch freigestellt, eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu gestalten, wenn es bestimmte Gründe dafür geben sollte. Ein Sonderkündigungsrecht der Finanzierungs-gesellschaft ist gegeben, wenn die Vorraussetzungen gemäß der Vertragsbedingungen gegeben sind. Es ist immer ratsam, rechtzeitig aufeinander zuzugehen und gemeinsame Lösungswege zu gestalten. 

Sie als Investor verhandeln den Kaufvertrag mit Ihrem Händler / Verkäufer Ihrer Wahl. Nach Zeichnung der Finanzierungs – bzw. Leasingverträge tritt die Finanzierungsgesellschaft in den Kaufvertrag ein. Garantie – und Gewährleistungsansprüche werden an den Leasingnehmer / Mietkaufnehmer abgetreten. Für zu erbringende eventuelle Anzahlungen sollten Erfüllungsbürgschaften vorliegen.

Unser Beispiel zeigt einen linearen Zins – und Tilgungsverlauf. Auf Wunsch können auch saisonale Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Diese machen Sinn, wenn auf Grund der Wintermonate das Chartergeschäft nicht möglich ist. 

Unser Messestand hat seinen Platz gefunden

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Vertrauen ist das Fundament einer Geschäftsbeziehung. Das sehen wir natürlich auch so. Und doch sollten im Zuge einer neuen Partnerschaft einige Dinge im Vorfeld angesprochen werden. Mit den meisten Bestellaufträgen ist eine erste Anzahlung von nicht selten über 50% der Investitionssumme verbunden. Wir möchten daher darauf aufmerksam machen, dass diese Zahlungen abgesichert werden sollten. Mit uns als Finanzierungspartner wollen wir gemeinsam versuchen, das Thema der Zahlungssicherheit zu klären. Gerade im Zusammenhang mit einer Messe sind auch erhöhte Aufträge zu erwarten. Da kommen schnell einige Summen zusammen, welche jedoch noch keine Gegenleistung zu verzeichnen haben. Wir überlassen es gern Ihrer Fantasie, eine entsprechende Hochrechnung vorzunehmen.
Ein weiterer Punkt ist die Verzinsung einer getätigten Vorauszahlung über Ihren Finanzierungspartner. Aus Lieferverträgen, welche mittlerweile über 10-18 Monate andauern, sollte die Zinslast fest eingeplant sein. Diese beläuft sich erfahrungsgemäß derzeit auf einem Niveau von 0,492% bis 0,658% p.m. auf die geleistete Zahlung. Lassen Sie uns bis zur finalen Unterschrift einen gemeinsamen Liquiditätsplan auf einer „timeline“ skizzieren. Somit bleiben alle Partner von unangenehmen Überraschungen verschont. 

Referenzen....

Wenn es um ein Engagement im Bereich von Hausbooten gehen soll, können Sie gern auf unsere Beratungsfirma – vonAnker – zugehen. Je nach Investitionsgröße kann Ihnen der richtige Partner vermittelt werden. Ein entsprechender BusinessPlan wird für Sie erarbeitet. Darüber hinaus ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Händlers / Bootsbauers geprüft. Der Liegeplatz und die spätere Vermarktung Ihres maritimen Investments stehen dabei im Fokus. Selbst bei der Gründung einer Charterfirma ist das Unternehmen behilflich. Sie benötigen Unterstützung eines Steuerberaters ? Auch das kann gewährleistet werden. VonAnker ist Ihr ganz persönlicher Unternehmens-und Finanzierungsberater und steht Ihnen auch nach der Investition jederzeit zur Verfügung. Selbst der Einstieg in das maritime Geschäft über ein gebrauchtes Hausboot ist möglich. Im Kundenauftrag stehen hin und wieder auch Hausboote zum Verkauf. Das Beratungshonorar beträgt zwischen 1% – 2% der Investitionsgröße zzgl. eventueller Spesen. 

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