Lassen Sie mich zunächst auf die Gründe eingehen, warum wir uns als Leasinggesellschaft mit dem Thema Pferdeleasing beschäftigt haben.
Neben den sicher nicht näher zu erläuternden Wirtschaftsgütern wie Fahrzeuge, Transporter, Anhänger, Hallen und anderen Ausrüstungen kommen Gewerbebetriebe auf uns zu und fragen, alternativ zu den konventionellen Bankenfinanzierungen, nach Leasingfinanzierungen von Pferden aber auch immer öfter nach Nutztieren. Gerade in unserem vorliegenden Fall ging es darum, über eine Leasingfinanzierung die Investition steuerrechtlich gesehen, als Kostennote in einem Gewerbebetrieb einzubringen. Die persönlichen Annehmlichkeiten sollten mit einem „Steuersparmodell“ in Einklang gebracht werden. Das kann man u.a. mit Sponsoringverträgen erreichen. Letztendlich ist es aber die Aufgabe des Steuerberaters die Rechtmäßigkeit zu prüfen und zu begleiten. Wir als Leasinggesellschaft können hier nur aus unserem Erfahrungsschatz auf die eine oder andere Lösung hinweisen.
Private Leasingverträge für Tiere aber auch für andere Nutztiere bieten wir als Prignitzer Leasing AG nicht an. Ähnlich wie bei allen anderen Leasinganfragen müssen wir uns die Bonität anschauen und bewerten. In unserem vorliegenden Fall war eine Refinanzierung nur möglich, wenn wir eine zusätzliche Sicherheit erhalten. Banken bedienen sich in der Regel durch die Eintragung einer Hypothek in eine bestehende Immobilie oder lassen sich private Lebens- oder Rentenversicherungen abtreten. Unsere Erfahrungen ergeben nicht selten ein Nein zu einem Darlehen für die Anschaffung eines Pferdes. Es gibt hier schlicht kein Beleihungswert.
Als Dienstleiter möchten wir mit Respekt gegenüber jeder geschätzten Anfrage einen Lösungsvorschlag unterbreiten, welchen wir auch in unserem vorliegenden Fall ermöglicht hatten. Die Vertragsunterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Leasingnehmer / Leasingnehmerin und unserem Hausspezialisten für den Pferdesport erarbeitet. Es ist und war kein üblicher standardisierter Vertrag wie wir es sonst handhaben. Im Vordergrund stand und steht immer das Wohl des Tieres.
Wir sind ein Leasingunternehmen, welches ausschließlich Operating Leasingverträge formuliert. Das bedeutet in unserem Falle, dass wir keine Eigentumsübertragung nach Beendigung des Leasingvertrages erklären dürfen. Diese Kenntnis hatte auch unser Vertragspartner. Natürlich können wir nach Beendigung und ordnungsgemäßer Vertragserfüllung über die weiteren Modalitäten sprechen, welche in der Regel auch einen anschließenden Verkauf an den Leasingnehmer nach sich zieht.
Für den Leasingvertrag wurde eine Sicherheit besprochen, welche als gewählte Variante eine Bürgschaftsversicherung (eine Art Kreditversicherung) über die Zahlung der Leasingraten vorsieht. Eine „Kasko-Kranken-Lebensversicherung“ versteht sich von selbst. Schließlich will der Leasingnehmer natürlich auch sich selbst schützen. Diese wird wie Sie es vielleicht auch aus dem Autobereich kennen, unbedingt notwendig und wird über eine Sicherungsübertragung immer an die Leasinggesellschaften abgetreten.
Vertragsbruch!
Was ist die Ursache? Ein Sportpferd über 66T€ zu refinanzieren, die monatlichen Unterhaltskosten und Versicherungsprämien zu leisten, erfordert schon ein finanzielles Polster. Alles nicht so schlimm, wenn der Leasingnehmer über ausreichend wirtschaftliche Einkünfte verfügt. Diese brachen nun einmal ein und das Pferd wurde zu einer Last. Leider mussten wir aber auch erfahren, dass die Tochter des Geschäftsführers aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sich dem Pferdesport widmen kann. Nach dieser Information haben wir unser Einverständnis erklärt, den Leasingvertrag vorzeitig aufzulösen, sobald ein Käufer durch unseren Vertragspartner benannt werden kann. Leider entwickelte sich die Situation nicht zum Vorteil aller Beteiligten, denn Leasingraten konnten nicht mehr pünktlich bedient werden. Um dennoch irgendwie aus dem Vertrag zu kommen, wurden ständig neue medizinische Gutachten vorgetragen, welche allerdings im Widerspruch zu den Verkaufsabsichten standen. Die Pandemie kam natürlich noch hinzu und ein sogenanntes Probereiten war nach dem Lockdown im letzten Jahr nicht möglich. Danach erhielten wir ein neues Gutachten mit dem Hinweis, dass das Pferd nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzt werden kann. Das erklärte Ziel war es über die „Krankenversicherung“ sich des Pferdes und der finanziellen Last zu erledigen. Es folgte letztendlich die einseitige Kündigung des Leasingnehmers / Leasingnehmerin, welches aus vertraglicher Sicht nicht möglich ist. Das bestätigte auch kürzlich das Landesgericht in Frankfurt.
Was will die Prignitzer Leasing AG?
Auf Grund der ausstehenden Leasingraten mussten wir vertragskonform den Leasingvertrag kündigen und fordern den entsprechenden Schadensersatz. Dieser umfasst die ausstehenden nicht gezahlten Leasingraten. Somit kann von einer Bereicherung nicht die Rede sein.
Was macht das Pferd jetzt?
In der Zwischenzeit haben wir das Pferd übernommen und entgegen der Vorstellung unseres Leasingnehmers / Leasingnehmerin der Notschlachtung zuzuführen, unserem Pferdeverein in die Obhut gegeben. Wir übernehmen fortan alle entstehenden Kosten. Das Pferd hat sich bestens eingewöhnt und genießt seine Freiheiten auf den üppigen Wiesen. Etwas theatralisch könnte man jetzt sagen, wir töten nicht sondern entwickeln Lösungen. Es ist nur sehr schade, dass auf einem Portal wie hier unter www.pferd.de wir uns sicher nur sehr schwer verteidigen können. Der Pferdehandel insgesamt hat eigentlich wenig mit Banken oder Leasing zu tun. Wir haben immer nach einer machbaren Lösung gesucht und haben bis auf diese hier unangenehme Situation nur positive Erfahrungen mit unseren Leasingkunden im Bereich Pferdesport gemacht.
Fehler!
Mein Fehler war es dann am Ende, dass ich einem Engagement zustimmte, bei dem ich im Vorfeld vielleicht hätte erkennen müssen, dass die Geschäftsgröße nicht zum Investor gepasst hat. Das Pferd war „privater Luxus“, wenn auch nachvollziehbar und diente nicht dem Zugewinn des ausgeübten Gewerbes. Ein guter und vertrauter Banker hatte mir einmal zu verstehen gegeben, dass man Dinge für sein luxuriöses Hobby kauft und nicht finanziert. In diesem Falle darf ich ihm uneingeschränkt Recht geben.
Status!
Wir befinden uns in der Phase der abschliessenden Urteilsverkündung in der ersten Instanz. Gern würde ich bei Interesse zu allen aufkommenden Fragen auch über ein Videomeeting Rede und Antwort stehen. Einen entsprechenden Link für das Meeting erhalten Sie gern nach Aufforderung, wenn Sie mir freundlicherweise auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchten.
Es grüßt herzlich Thomas Flemming
Um sich ein umfassendes Bild von unserem gestalteten Leasingvertrag zu machen, habe ich Ihnen diesen zur Ansicht beigefügt. Das geschieht nicht in der Absicht, Werbung zu machen sondern dient vielmehr dem besseren Verständnis für meine bisherigen Aussagen. Jede an uns herangetragene Finanzierungsabsicht in Bezug auf Pferde wird individuell mit den zukünftigen Investoren besprochen und verhandelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen habe ich die vollständige Anschrift unseres Leasingnehmers unkenntlich gemacht, obwohl ich im Forum namentlich benannt wurde. Inwieweit wir uns hier rechtliche Schritte vorbehalten, wird zeitnah noch zu klären sein. In einem Kommentar wurden wir als „kleine Klitsche“ benannt. Das hat mich persönlich aber auch unsere Mitarbeiter sehr beleidigt. Ich habe vollstes Verständnis für einen Unmut und doch sollte man sich gerade in der heutigen Zeit mit einem gewissen Halbwissen vielleicht etwas bremsen. Als Leasinggesellschaft sind wir nunmehr seit 2003 mit unseren vor allem individuellen Finanzierungslösungen am deutschen Markt präsent. Nicht auf die Größe kommt es an, sondern auf die Bereitschaft , eine Lösung zu präsentieren.
tf