Leasing: Abzahlungskauf bei sicherem Eigentumsübergang
- Wir verstehen unter Abzahlungskauf den Mietkaufvertrag
FAZIT
Der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung wonach sich die umsatzsteuerliche Zurechnung eines Leasinggegenstandes nach allgemeinen Bilanzierungsstandards bzw. den „Leasingerlassen“ richtet, geändert. Nunmehr muss zivilrechtlich ein Eigentumsübergang auf den Mieter als sicher erscheinen.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Anzahlungskaufs ist nach neuer EuGH-Rechtsprechung der ursprüngliche Kaufpreis zu berichtigen und zwar im Kern bis auf den Betrag, der den Verkäufer einbehalten darf. Dieser Betrag ist daher nicht nachträglich als „Mietzahlung“ (oder Schadenersatz) anzusehen.
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Um das Miet- Leasingverhältnis zu sichern, darf bei Vertragsabschluss keine Option oder Zusage für einen zivilrechtlichen Eigentumsübergang erklärt werden !