Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen
Wir hatten in einem unserer letzten Podcast ausführlich über das Thema Bike LEASING informiert und möchten heute das Thema gern mit der letzten Erörterung des BMF ergänzen.
…In diesen Fällen wird es nicht beanstandet, den gemeinen Wert im Sinne der Rdnr. 16 des BMF – Schreibens vom 19. Mai 2015 (a. a. O.) eines (Elektro-) Fahrrads, das dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses nach 36 Monaten der Nutzungsdauer vom Zuwendenden übereignet wird, aus Vereinfachungsgründen mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des (Elektro-)Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden.
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Mit unseren Fotoimpressionen möchten wir noch einmal auf unsere gemeinsame Tour mit Freunden, Kunden und allen Mitarbeitern der Prignitzer Leasing AG ins Jahr 2012 zurückschauen.