FAQ
Häufigste Fragen und Antworten
Ja, das Leasing von Gebrauchtwagen wird immer beliebter, oft mit günstigeren monatlichen Raten als bei Neuwagen.
In der Regel sind Versicherung und Wartung nicht in der Leasingrate enthalten, können aber oft optional dazugebucht werden.
Der Fahrzeugbrief bleibt beim Leasinggeber, der Leasingnehmer erhält den Fahrzeugschein.
Standardmäßig nicht, sie kann jedoch gegen Aufpreis inkludiert werden.
Der Leasinggeber bleibt Eigentümer, der Leasingnehmer ist Besitzer und Halter.
Eine Sonderzahlung ist eine einmalige Anzahlung zu Vertragsbeginn, die die monatlichen Raten reduzieren kann.
Der Vertragspartner ist die Leasinggesellschaft und nicht der Händler. Die Leasinggesellschaft bleibt der Eigentümer des Fahrzeugs, während der Leasingnehmer als Halter eingetragen wird.
Beim Gewerblichen Leasing bleibt die Liquidität erhalten.
Die Finanzierung des Fahrzeugs wird durch die Leasinggesellschaft übernommen. Sie zahlen lediglich die Nutzung in Form von monatlich gleichbleibenden, planbaren Raten über die Laufzeiten von 12-48
Monaten.
Der Begriff „IAB“ bezieht sich im steuerlichen Kontext auf die Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG (Einkommensteuergesetz) in Deutschland.
Wichtige Punkte beim IAB:
1. Voraussetzungen für den IAB:
Betriebsgröße:
Unternehmen, die den IAB nutzen möchten, dürfen bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten. Für bilanzierende Unternehmen liegt die Grenze des Betriebsvermögens bei 235.000 Euro. Für Unternehmen, die den Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, darf der Gewinn 100.000 Euro nicht übersteigen.
Geplante Investition:
Der IAB kann nur für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) verwendet werden. Diese Investitionen müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Jahr der Inanspruchnahme des IAB getätigt werden.
2. Höhe des IAB:
Unternehmen können bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des geplanten Wirtschaftsguts vorab als Betriebsausgabe abziehen. Dies reduziert den steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Bildung des IAB.
3. Bildung und Auflösung des IAB:
Bildung:
Der IAB wird durch die Angabe in der Steuererklärung gebildet. Er wirkt gewinnmindernd im Jahr der Bildung, wodurch die Steuerlast in diesem Jahr reduziert wird.
Auflösung:
Bei der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts wird der IAB aufgelöst. Der IAB-Betrag mindert dann die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts. Falls die geplante Investition nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt, muss der IAB rückgängig gemacht und versteuert werden.
4. Nutzung für mehrere Wirtschaftsgüter:
Der IAB kann auf mehrere Wirtschaftsgüter verteilt werden. Die Gesamtinvestitionssumme darf jedoch die festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
5. Fristen:
Der IAB muss innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Wirtschaftsjahres, in dem er gebildet wurde, genutzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erfolgt eine rückwirkende Auflösung des IAB, was zu einer Nachversteuerung führt.
6. Beachtung bei Investitionsabbruch:
Wenn die geplante Investition nicht durchgeführt wird oder nicht innerhalb der Dreijahresfrist erfolgt, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden. Dies führt zu einer Nachversteuerung im Jahr der Bildung des IAB, und unter Umständen fallen zusätzlich Zinsen an.
7. Besondere Regelungen und Einschränkungen:
Verbleibensvoraussetzung:
Das Wirtschaftsgut muss in einer inländischen Betriebsstätte mindestens bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres nach der Anschaffung verbleiben, ansonsten wird der IAB rückwirkend aufgelöst.
Ausschluss bestimmter Wirtschaftsgüter: Für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter kann kein IAB gebildet werden.
Vorteile und strategische Nutzung:
Steuerliche Entlastung: Unternehmen können durch den IAB ihre Steuerbelastung im Voraus senken, was insbesondere in Jahren mit hohem Gewinn vorteilhaft ist.
Liquiditätsvorteil: Da der Gewinn und damit die Steuerlast gesenkt werden, kann die Liquidität des Unternehmens verbessert werden.
Investitionsanreiz: Der IAB kann als Anreiz dienen, notwendige Investitionen frühzeitig zu planen und umzusetzen.
Fazit:
Der IAB ist ein nützliches Instrument, um die Steuerlast vor einer geplanten Investition zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen, Fristen und Regeln genau zu kennen, um mögliche Nachteile, wie die rückwirkende Auflösung des IAB, zu vermeiden. Es ist ratsam, die Inanspruchnahme des IAB mit einem Steuerberater zu besprechen, um die individuellen Vorteile optimal zu nutzen und steuerliche Risiken zu minimieren.