Matthias Diezel
E-Bike Leasing und Dienst Rad Leasing:
In unserem Podcast haben wir ausführlich über das Thema Bike Leasing informiert. Heute möchten wir das Thema, da es immer noch aktuell ist, noch einmal vertiefen und auf die aktuelle Erörterung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingehen.
Kostenfalle beim Restwert
Liebe Leasing-Kunden,
wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Leasing von Diensträdern geben. Unser Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zu den steuerlichen und beitragsrechtlichen Implikationen verständlich darzustellen.
Leasingvereinbarung
Ihr Arbeitgeber hat einen Rahmenvertrag mit der Leasing GmbH abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Leasingkonditionen, die Anzahl der Diensträder pro Mitarbeiter und den Preisrahmen. Es wurde zudem vereinbart, dass Sie Ihr Elektrofahrrad nach Ablauf der Leasingzeit zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises erwerben können.
Ablauf des Leasings
- Rahmenvertrag: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit der Leasing GmbH.
- Einzelleasingverträge: Basierend auf dem Rahmenvertrag werden individuelle Leasingverträge für die Diensträder abgeschlossen.
- Leasingdauer: Die Leasingdauer beträgt 36 Monate.
- Gehaltsumwandlung: Während dieser Zeit wird Ihr Barlohn in Höhe der Leasingrate umgewandelt.
Erwerb des Fahrrads nach Leasingende
Am Ende der Leasingzeit haben Sie die Möglichkeit, das Elektrofahrrad zu einem Preis von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises zu erwerben. Dieser Restwert kann zu steuerlichen und beitragsrechtlichen Konsequenzen führen.
Steuerliche Bewertung
Der Erwerb des Fahrrads zu einem vergünstigten Preis stellt einen geldwerten Vorteil dar. Dieser wird wie folgt berechnet:
- Üblicher Endpreis: 40 % der UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers.
- Beispielrechnung:
- UVP des Fahrrads: 3.200 EUR
- Üblicher Endpreis: 1.280 EUR (40 % von 3.200 EUR)
- Abzgl. eigener Leistung des Arbeitnehmers: 320 EUR
- Steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn von dritter Seite: 960 EUR
Pauschalbesteuerung
Es besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 30 % zu erheben. Diese Option muss der Leasinggeber einheitlich für alle gewährten Sachzuwendungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres ausüben. In diesem Fall würden 64 EUR Pauschalsteuer anfallen.
Reisekostenregelung
Sollten Sie das Dienstrad auch für berufliche Auswärtstätigkeiten nutzen, können Ihnen lediglich die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei ersetzt werden. Alternativ können 5 EUR pro Monat steuerfrei ersetzt werden, wenn das Dienstrad mindestens zweimal im Monat für Dienstreisen genutzt wird.
Praxis-Tipp
Es ist möglich, für die Bewertung des geldwerten Vorteils einen niedrigeren Wert als 40 % der UVP anzusetzen, wenn dieser nachgewiesen werden kann.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen klaren Überblick über die wesentlichen Aspekte des Dienstrad-Leasings gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Prignitzer Leasing AG
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