Pkw Leasing… günstig, zeitgemäß

Welche Schäden dürfen am Ende der Leasinglaufzeit durch den Leasinggeber akzeptiert werden?

Ständig dürfen wir in den einschlägigen Artikeln „branchenfremder Journalisten“ von angstmachenden Schlagzeilen lesen.  Da ist von Fallstricken in den Verträgen zu lesen und überhaupt versucht man durch diverse Begrifflichkeiten die Leasingfinanzierungen madig zu machen. Wir können jedoch derartige Äusserungen nicht einfach hinnehmen, weil sie einfach nicht stimmen!

 

Respekt vor dem Eigentum (anderer) !

Richtig ist es zunächst einmal festzuhalten, dass der Leasingnehmer sein Auto oder anderes Wirtschaftsgut mietet und im Normalfall auch kein Eigentum erwirbt. Dieses schließt ein, dass die Leasinggeber nach einem auslaufenden Miet- bzw. Leasingvertrag eine weitere Verwendung der Sache darstellen wollen und müssen. Das erklärt sich allein dadurch, dass durch die bisher verlaufene und übertragende Erstnutzung eine gesamte Amortisation des Fahrzeuges nicht erfolgte. Ähnlich kann man deshalb den Leasingvertrag mit einer Wohnung vergleichen, welche man als Mieter zum Einen pfleglich behandelt und am Ende auch keine Eigentumsübertragung erzwingen kann.

Wir haben als Prignitzer Leasinggesellschaft bereits unzählige Fahrzeuge verleast, vermietet oder auch finanziert. Beschädigungen, welche während der Mietzeit aufgetreten sind, sei es durch Eigenverschuldung oder auch durch Fremdeinwirken, wurden in der Vergangenheit allesamt über die Versicherungen reguliert und somit gab es auch nie am Ende eines Vertrages Diskussionen, welche unsere Partnerschaft negativ beeinflussen konnten.

In diesem Konsens möchten wir auch darauf hinweisen, dass Fahrzeuge, welche sich im Eigentum befinden und einen schlechten Zustand aufweisen, nur schwer sich veräussern lassen.

In unserer alltäglichen Arbeit greifen wir sehr gern für eine bestmögliche Kommunikation auf den Katalog von Volkswagen zurück, welcher am besten die Zustandsbewertung bei der Rückgabe von Leasingfinanzierungen erklärt. Auf Grund der Größe des Konzerns VW dachten wir, dass wäre eine gute Entscheidung nicht nur für uns als Leasinggeber sondern vermittelt auch Klarheit gegenüber unseren geschätzten Leasingnehmern.

 

Kommentar verfassen