Neues zur USt bei Leasing und Abzahlungskauf (EuGH 10/2017)

Leasing: Abzahlungskauf bei sicherem Eigentumsübergang


Mit zwei aktuellen Urteilen hat der EuGH sein Rechtsprechung zum wirtschaftlichen Eigentum bei Leasingverträgen fortentwickelt und klargestellt, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen die vorzeitige Beendigung eines Abzahlungskaufs auslöst. 

 

 

  • Wir verstehen unter Abzahlungskauf den Mietkaufvertrag

FAZIT

Der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung wonach sich die umsatzsteuerliche Zurechnung eines Leasinggegenstandes nach allgemeinen Bilanzierungsstandards bzw. den „Leasingerlassen“ richtet, geändert. Nunmehr muss zivilrechtlich ein Eigentumsübergang auf den Mieter als sicher erscheinen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Anzahlungskaufs ist nach neuer EuGH-Rechtsprechung der ursprüngliche Kaufpreis zu berichtigen und zwar im Kern bis auf den Betrag, der den Verkäufer einbehalten darf. Dieser Betrag ist daher nicht nachträglich als „Mietzahlung“ (oder Schadenersatz) anzusehen.

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Um das Miet- Leasingverhältnis zu sichern, darf bei Vertragsabschluss keine Option oder Zusage für einen zivilrechtlichen Eigentumsübergang erklärt werden !

 

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